Englisch Version of the Terms and Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

(Stand: Januar 2026)

I. GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Apartments und Studios zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (nachfolgend „Hotel” genannt).
  2. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag” umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  4. Nichtübertragbarkeit der Reservierung: Die Reservierung ist personenbezogen und nicht übertragbar. Eine Überlassung der gebuchten Zimmer oder Apartments an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Hotels nicht gestattet.
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

  1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer/Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen (z.B. Parkplatznutzung, Zustellbetten, Baby-Ausstattung, Haustiere) vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind (z.B. Beherbergungssteuer, Tourismusbeitrag in Rheinland-Pfalz), sind im Preis nicht enthalten und vom Kunden zusätzlich zu entrichten. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
  4. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
  5. Der Kunde erklärt sich mit dem Versand der Rechnung per E-Mail einverstanden.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Kaution (insbesondere bei Apartment-Buchungen), zu verlangen.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung zustimmt.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.
  4. Pauschalierte Stornierungskosten: Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, folgende Beträge des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen:
    • Für Apartments/Zimmer ohne Verpflegung: 90% des vereinbarten Preises.
    • Für Übernachtung mit Frühstück: 80% des vereinbarten Preises.
    • Für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen: 70% des vereinbarten Preises.
  5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

  1. Ausweispflicht: Der Gast ist verpflichtet, bei der Anreise einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsprüfung vorzulegen. Eine Einbehaltung oder Kopie des Ausweises erfolgt nur, soweit gesetzlich zulässig oder erforderlich.
  2. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  3. Gebuchte Zimmer/Apartments stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/Apartments dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

VI. NUTZUNG, VERHALTEN, HAUSRECHT UND HAFTUNG DES KUNDEN

  1. Nutzungsbeschränkung: Die Nutzung der Zimmer und Apartments ist ausschließlich zu Beherbergungszwecken gestattet. Partys, Veranstaltungen oder vergleichbare Zusammenkünfte sowie die Beherbergung nicht angemeldeter zusätzlicher Personen sind nicht erlaubt. Das Hotel ist berechtigt, bei Verstößen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere zusätzliche Personen des Zimmers zu verweisen oder den Aufenthalt zu beenden.
  2. Hausrecht: Das Hotel übt das Hausrecht aus. Das Hotel ist berechtigt, Gäste vom weiteren Aufenthalt auszuschließen, wenn diese trotz Aufforderung den Anweisungen des Hotelpersonals nicht nachkommen, andere Gäste belästigen oder gefährden, sich diskriminierend oder beleidigend äußern oder durch ihr Verhalten die Sicherheit, Ordnung oder den reibungslosen Hotelbetrieb erheblich beeinträchtigen. Eine vorherige Abmahnung erfolgt, soweit dies im Einzelfall zumutbar ist.
  3. Haftung für Schäden: Der Gast haftet für Schäden an der Hoteleinrichtung oder am Inventar, die er, seine Mitreisenden oder Besucher schuldhaft verursachen. Das Hotel ist berechtigt, den nachgewiesenen Schaden in Rechnung zu stellen.

VII. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR APARTMENTS UND KÜCHENNUTZUNG

  1. Sorgfaltspflicht: In Apartments mit integrierter Küche oder Kitchenette obliegt dem Kunden eine besondere Sorgfaltspflicht hinsichtlich des Inventars (Herd, Mikrowelle, Geschirr, Kühlschrank).
  2. Professionelle Endreinigung: Die im Übernachtungspreis enthaltene professionelle Endreinigung umfasst die vollständige Reinigung des Apartments einschließlich Böden, Bad und Wäschewechsel.
  3. Mitwirkungspflicht des Kunden: Der Kunde wird gebeten, das Apartment bei Abreise in folgendem Zustand zu hinterlassen:
    • Benutztes Geschirr, Besteck und Kochutensilien gespült und in die Schränke eingeräumt
    • Kühlschrank geleert (keine verderblichen Lebensmittel)
    • Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt (Mülltrennung beachten)
  4. Sonderreinigung: Wird das Apartment nicht gemäß Ziffer VII.3 hinterlassen oder liegt eine außergewöhnlich starke Verschmutzung vor (z.B. verkrusteter Backofen, grobe Verunreinigungen), ist das Hotel berechtigt, den nachweislich entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch 50,00 EUR. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
  5. Geruchsvermeidung: Die Zubereitung von Speisen, die zu einer extremen, dauerhaften Geruchsbelästigung führen (z.B. Frittieren, stark riechende Gewürze ohne Nutzung der Abzugshaube), ist zu unterlassen.

VIII. PARKPLATZNUTZUNG

  1. Kein Verwahrungsvertrag: Das Hotel stellt dem Kunden Parkplätze auf dem Hotelgelände zur Verfügung. Durch die Zurverfügungstellung – unabhängig davon, ob diese unentgeltlich oder gegen Entgelt erfolgt – kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Gegenstand der Vereinbarung ist ausschließlich die Nutzung einer Stellfläche. Eine Überwachung des Parkplatzes durch das Hotel findet nicht statt.
  2. Haftungsbeschränkung: Das Hotel haftet für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen, Anhängern, Motorrädern und deren Inhalten (z.B. Navigationsgeräte, Laptops, persönliche Gegenstände) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen. Dies gilt insbesondere für Diebstahl, Vandalismus oder Beschädigung durch Dritte.
  3. Unberührte Haftung: Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer VIII.2 gilt nicht für:
    • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    • Schäden aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Hotels (z.B. mangelhafter Zustand der Parkfläche, Dachlawinen, herabfallende Äste)
  4. Verhalten auf dem Parkplatz: Auf dem Hotelgelände gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten walten zu lassen. Das Hotel empfiehlt, keine Wertgegenstände im Fahrzeug zu belassen.
  5. Entgeltliche Stellplätze: Soweit die Parkplatznutzung gegen Entgelt erfolgt, wird die Höhe des Entgelts bei Buchung oder Anreise vereinbart. Die Haftungsregelungen nach Ziffer VIII.1 bis VIII.4 gelten unverändert.
  6. Widerrechtliches Parken: Das Hotel ist berechtigt, Fahrzeuge, die ohne Berechtigung (fehlende Anmeldung, fehlender Parkschein) oder verkehrsbehindernd abgestellt sind, auf Kosten des Fahrzeughalters entfernen zu lassen (Abschleppen).

IX. KINDERAUSSTATTUNG (BABYBETTEN, HOCHSTÜHLE, ZUSTELLBETTEN)

  1. Verfügbarkeit: Das Hotel stellt auf Anfrage Babybetten, Kinderhochstühle, Babybadewannen und ähnliche Kinderausstattung zur Verfügung. Ein Anspruch auf Bereitstellung besteht nur bei vorheriger Bestätigung durch das Hotel in Textform.
  2. Sicherheitsstandards: Die bereitgestellte Ausstattung entspricht den geltenden Sicherheitsnormen. Das Hotel überprüft die Gegenstände regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit.
  3. Prüfpflicht des Kunden: Der Kunde wird gebeten, die Ausstattung vor Nutzung auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese dem Hotel unverzüglich zu melden.
  4. Haftung: Das Hotel haftet für Schäden, die durch mangelhafte Kinderausstattung entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit, die keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  5. Aufsichtspflicht: Die Aufsichtspflicht für Kinder verbleibt bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

X. HAUSTIERE

  1. Anmeldepflicht: Das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorherigen Anmeldung und Zustimmung des Hotels. Zertifizierte Assistenzhunde im Sinne des § 12e BGG sind hiervon ausgenommen und stets gestattet.
  2. Serviceentgelt: Für Zimmer mit Haustieren wird ein Serviceentgelt von 15,00 EUR pro Tier und Nacht für den erhöhten Reinigungs- und Pflegeaufwand berechnet. Bei nicht angemeldeten Haustieren erhöht sich das Entgelt auf 25,00 EUR pro Tier und Nacht.
  3. Verhaltensregeln:
    • In allen öffentlichen Bereichen des Hotels (Lobby, Flure, Außenanlagen) sind Hunde an der Leine zu führen.
    • Haustiere sind im Restaurant und Frühstücksraum aus Hygienegründen nicht gestattet. Ausnahme: Assistenzhunde gemäß Ziffer X.1.
    • Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt im Zimmer zurückgelassen werden.
    • Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass andere Gäste nicht durch übermäßigen Lärm oder aggressives Verhalten des Tieres gestört oder gefährdet werden.
  4. Haftung des Tierhalters: Der Kunde haftet für alle Schäden, die sein Haustier an der Hoteleinrichtung, an Dritten oder deren Eigentum verursacht. Die Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB bleibt unberührt. Kann das Zimmer aufgrund von durch das Tier verursachten Schäden oder Geruchsbelästigungen vorübergehend nicht vermietet werden, hat der Kunde auch den Ausfallschaden zu ersetzen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
  5. Ausschluss: Das Hotel behält sich vor, die Zustimmung zur Mitnahme von Haustieren im Einzelfall zu versagen oder zu widerrufen, insbesondere wenn das Tier andere Gäste gefährdet oder erheblich belästigt.

XI. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Eingebrachte Sachen: Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB). Die Haftung ist beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, maximal jedoch 3.500 EUR; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500 EUR der Betrag von 800 EUR.
  3. Fahrzeughaftung: Die Haftung nach § 701 BGB erstreckt sich gemäß § 701 Abs. 4 BGB ausdrücklich nicht auf Fahrzeuge, die auf dem Hotelparkplatz abgestellt sind, sowie auf Sachen, die in einem solchen Fahrzeug belassen worden sind. Für die Haftung bei Parkplatznutzung gilt Ziffer VIII.
  4. Wertgegenstände: Soweit dem Kunden ein Safe im Zimmer oder an der Rezeption zur Verfügung steht, empfiehlt das Hotel dessen Nutzung für Geld, Wertpapiere, Schmuck und sonstige Wertsachen.
  5. Fundsachen: Fundsachen werden registriert und für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt. Verderbliche Gegenstände werden nur kurzfristig aufbewahrt. Eine Verpflichtung zur aktiven Benachrichtigung des Gastes besteht nicht. Soweit kein erkennbarer Wille zur Eigentumsaufgabe vorliegt, gelten für die Haftung bei Verlust oder Beschädigung der Fundsache die gesetzlichen Regelungen, jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels.

XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  5. Information zur Streitbeilegung: Das Hotel ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  6. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Diese AGB orientieren sich an den DEHOGA/IHA-Muster-AGB für den Hotelaufnahmevertrag und wurden um hotelspezifische Regelungen ergänzt. Sie ersetzen alle früheren Fassungen.